Insolvenzversicherung
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- Alle unsere Reisen sind im Sinne des § 651 K BGB abgesichert. Den Insolvenzversicherungsschein erhalten Sie zusammen mit Ihrer Bestätigung
- Die Versicherung dient zur Absicherung des von Ihnen gezahlten Reisepreises im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters