Insolvenzversicherung

  • Alle unsere Reisen sind im Sinne des § 651 K BGB abgesichert. Den Insolvenzversicherungsschein erhalten Sie zusammen mit Ihrer Bestätigung
  • Die Versicherung dient zur Absicherung des von Ihnen gezahlten Reisepreises im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters